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Fußballkreis Niederlausitz

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Anweisungen und Hinweise des SR-Ausschusses für das Spieljahr 2021/2022

 1. Das Handeln der Schiedsrichter und der Schiedsrichterassistenten ist durch Kooperation, Prävention und Konsequenz geprägt, um den Geist des Regelwerkes und dem Fairplay zu entsprechen.

2. Der Schiedsrichter ist für das einheitliche und angemessene Auftreten des angesetzten Teams verantwortlich. Seinen Festlegungen bei der Vorbereitung auf das Spiel ist Folge zu leisten. Der Schiedsrichter trägt die Verantwortung für die rechtzeitige Anreise zum Spielort (Ankunftszeit 45 Minuten vor dem Anstoß) und für die korrekte Abrechnung der Entschädigungen sowie der Reisekosten mit den Vereinen. Die am Spielort vorhandenen und gültigen Hygienekonzepte zu der „Corona-Pandemie“ sind durch den Schiedsrichter und die Schiedsrichterassistenten zu beachten und einzuhalten. Dies gilt für die Zeit der Dauer der „Corona-Pandemie“!

3. Die Absprache vor dem Spielbeginn zwischen dem Schiedsrichter und den beiden Schiedsrichterassistenten ist eine notwendige Kommunikation, sodass das SR-Team in seinem Handeln für alle Spielbeteiligten berechenbar agieren kann.

4. Die Schiedsrichter und die Schiedsrichterassistenten haben bei dem zuständigen Schiedsrichter-Ansetzer des FK, die Spielansetzungen im DFBnet bis zum Donnerstag, des jeweiligen Spieltages, bis 20.00 Uhr zu bestätigen. Die beiden Schiedsrichterassistenten melden sich in diesem Zusammenhang immer telefonisch beim angesetzten Schiedsrichter.

5. Bei besonderen Vorkommnissen: - einem Spielabbruch, - Angriffe auf Schiedsrichter oder Schiedsrichterassistenten, - der Einsatz von Pyrotechnik auf dem Spielfeld und in der Nähe des Spielfeldes, - Schlägereien von Spielern auf dem Spielfeld, - Gewaltausschreitungen der Zuschauer, - Rassistische Äußerungen gegenüber Spielern und Offiziellen, ist der Vorsitzende des Schiedsrichterausschusses und in dessen Vertretung, der Sportfreund Hubert Heinze, noch am Spieltag telefonisch zu informieren.

Innerhalb von zwei Tagen ist dann anschließend dazu ein schriftlicher SR - Bericht per Mail oder per Post nachzureichen. Die Vergehen sind genau zu beschreiben.

6. Unsportlichem Trainerverhalten ist konsequent entgegenzuwirken. Dabei geht Deeskalation vor Konfrontation. Die Regel zum „Zeigen“ der gelben, der gelb/roten und der roten Karte ist dabei konsequent anzuwenden. Es ist ein SR-Sonderbericht zum Vergehen beim Zeigen einer roten Karte gegen „Offizielle“ anzufertigen und dem zuständigen Staffelleiter und dem Vorsitzenden des SR-Ausschusses und in dessen Vertretung, dem Sportfreund Hubert Heinze innerhalb von 2 Tagen zu zuleiten.

7. Die Spiele müssen alle pünktlich angepfiffen werden. Bei den Absprachen mit den Mannschaftsoffiziellen ist darauf hinzuweisen und einzuwirken. Ansonsten ist der verspätete Beginn im Spielberichtsbogen im DFB-net zu vermerken. Das Ordnerbuch ist dem Schiedsrichter zur Kontrolle durch die Vereine vor dem Anpfiff zum Spielzulegen und durch den Schiedsrichter „gegenzuzeichnen“.

8. Aufgrund der noch bestehenden Regelungen sowie in Umsetzung der rechtlichen Normen des Landes Brandenburg zur Eindämmung der Ausbreitung des SARS-CoV-2- und COVID-19-Virus ist auf körperliche Begrüßungs- und Verabschiedungsrituale (z.B. der „Handshake“) zu verzichten. Die zeitgleiche Nutzung der Zugänge zu den Kabinen durch die Spielbeteiligten soll nach Möglichkeit verhindert werden. Das gilt auch für die Nutzung der Umkleide- und der Waschräume. Auf den Wechselbänken ist die Abstandsregel in der Form einzuhalten, dass jeder zweite Platz nicht besetzt wird. Der Heimverein hat ggf. Ersatzbänke / Erweiterungsmöglichkeiten durch zusätzliche Stühle / Bänke und die Anpassung der technischen Zone zu prüfen. Hier soll das SR-Team dazu Hinweise geben!

9. Auf dem Spielfeld ist das Fußballspielen zu fördern, Spielmacher sind zu schützen. Konsequent ist gegen das Treten, insbesondere das gestreckte Bein, egal von welcher Seite angesetzt wird, gegen Grätschen und den unsportlichen Ellenbogeneinsatz einzuschreiten. Die gelbe Karte ist in diesen Fällen zwingend zur Anwendung zu bringen! Wird dabei die Gesundheit der Spieler im hohen Maße gefährdet, kann es zwingend nur die rote Karte, den Feldverweis geben! Dies gilt ebenso für den Ellenbogenschlag und den Kopfstoß jeglicher Art! Eine eindeutige Wahrnehmung ist dabei immer die Grundvoraussetzung!

10. Alle Unarten des Zeitschindens sind im Ansatz zu unterbinden. Wer nach dem Pfiff des Schiedsrichters als Gegenspieler den Ball nicht unverzüglich frei gibt (Ballaufnahme mit der Hand, sich vor dem Ball aufstellen, den Ball wegstoßen usw.) ist zwingend mit der gelben Karte zu bestrafen. Diese Unsportlichkeiten müssen einheitlich durch alle Schiedsrichter geahndet werden.

11. Bei der Zweikampfbewertung ist den versteckten Foulspielen, insbesondere dem Halten, noch mehr Aufmerksamkeit zu schenken. Je eher diese Vergehen geahndet werden, desto wirkungsvoller ist dies für den Spielverlauf.

12. Auszug aus den Wettspielanweisungen des FK NL. „Die Spielberichte werden im DFB-Net Portal elektronisch erzeugt und sind vom Schiedsrichter gewissenhaft auszufüllen und erst nach Abschluss aller Eintragungen digital zu signieren. Die Signatur hat bis 1 Stunde nach Spielende im Beisein des Schiedsrichters zu erfolgen. Eine Signatur von Außerhalb oder zu Hause ist nicht gestattet“.  

Gültig ab dem 25.07.2021

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